Das Familienrecht ist ein komplexes und sensibles Rechtsgebiet und beinhaltet nicht nur sehr persönliche Angelegenheiten, sondern auch existenziell bedeutende Themen. Aus diesem Grund ist die Auswahl des für Sie passenden Rechtsanwalts und Fachanwalts für Familienrecht besonders wichtig.
Ich stehe Ihnen nicht nur mit meiner fachanwaltlichen Expertise als vertrauensvolle Ansprechpartnerin zur Seite, sondern bringe insbesondere das notwendigen Maß an Empathie und Feingefühl mit.
Ich berate und vertrete Sie in folgenden Angelegenheiten rund um das Familienrecht:
- Ehevertrag
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsverfahren
- Trennungs- und Scheidungsfolgen
- Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen
- Gewaltschutzssachen
- elterliche Sorge
- Umgang
- Vermögensauseinandersetzung
- vertragliche Vereinbarungen für den Fall der Trennung
- Betreuungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- elterliche Sorge
- Umgang
- Wohnungssachen
- Gewaltschutzssachen
- Vermögensauseinandersetzung
- Vaterschaftssachen
- Adoptionssachen
- Gewaltschutzsachen
- Elternunterhalt
- Rückforderungsansprüche von (Schwieger)Eltern
- Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Ehe
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und nutzen Sie die kostenlose Ersteinschätzung oder vereinbaren Sie direkt einen Termin zu einer Erstberatung.