Vaterschaftssachen


Unter Vaterschaftssachen versteht man die Regelungen zur Vaterschaft. Hierunter fallen insbesondere die Anerkennung eines Kindes durch den biologischen Vater (sog. Vaterschaftsanerkennung), die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft (sog. Vaterschaftsfeststellung) und die Anfechtung der bestehenden Vaterschaft (sog. Vaterschaftsanfechtung).

Relevant werden die Vaterschaftssachen insbesondere in den Fällen, wenn die Kindeseltern bei Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet, geht das Gesetz davon aus, dass der Ehemann auch der Vater des Kindes ist, § 1592 Nr. 1 BGB.

In diesem Zusammenhang stellen sich auch Unterhaltsfragen. Durch die Anerkennung der Vaterschaft und Begründung der rechtlichen Vaterschaft ist der Vater dem Kind gegenüber zur Leistung von Unterhalt verpflichtet und seines des Kindes wird ein Anspruch auf Kindesunterhalt sowie ein Erbanspruch begründet .

Auch werden umgangsrechtliche Thematiken relevant. Der biologische Vater hat jedoch bereits genauso ein Umgangsrecht mit seinem Kind, wie der rechtliche Vater.

Ich setze mich in allen Vaterschaftssachen für Sie ein, egal, ob Sie Ihre Rechte als Vater, Mutter oder Kind geltend machen wollen.

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Warum ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist ein wichtiger rechtlicher Schritt für jeden biologischen Vater. Es gibt verschieden Gründe, warum eine Vaterschaftsanerkennung wichtig sein kann, insbesondere für die Zukunft des Kindes und die Rechten und Pflichten des Vaters.

Durch die Vaterschaftsanerkennung wird die Beziehung zwischen Vater und Kind nicht nur gestärkt, sondern der Vater signalisiert dadurch auch, dass er Verantwortung für das Kind übernehmen und sich um dessen Wohl kümmern möchte. Dadurch kann der Vater seine Position im Rahmen seines Umgangsbegehrens mit dem Kind stärken.

Die Anerkennung der Vaterschaft begründet nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Wie ist eine Vaterschaftsanerkennung möglich?

Die Vaterschaftsanerkennung ist ein rechtlicher Akt, bei dem die biologische Vaterschaft gegenüber einem Kind erklärt. Das kann entweder freiwillig geschehen oder durch gerichtlichen Beschluss infolge eines Antrags der Kindesmutter oder der biologischen Vaters.

Freiwillige Erklärung

Sind sich die Elters des Kindes Einig darüber, dass der biologische Vater auch rechtlicher Vater werden soll und so auch alle Rechte erhalten und in die Pflichten eines rechtlichen Vaters eintreten soll, kann die Erklärung gegenüber dem Jugendamt abgegeben werden. Der Vater kann sodann seine elterlichen Rechte und Pflichten ausüben.

Die freiwillige Erklärung beim Jugendamt ist nicht nur zeit- sondern auch kostensparender. Das Jugendamt stellt die rechtswirksame Anerkennungsurkunde kontenlos aus. Ein Gerichtsverfahren ist hingegen mit erheblichen Kosten verbunden.

Was kann ich unternehmen, wenn sich der Vater gegen eine Vaterschaftsanerkennung weigert?

Weigert sich sich der biologische Vater jedoch, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter oder das Kind einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft bei Gericht einreichen. In diesem fall wird die Vaterschaft durch einen gerichtlichen Beschluss festgestellt.

Der Vaterschaftstest ist vom Antragsteller in Auftrag zu geben und die damit zusammenhängenden Kosten von diesem zu tragen. Die Höhe der Kosten kann je nach Art und Weiße des Testes variieren. Wird dem Antragsteller für das gerichtliche Feststellungsverfahren Verfahrenskostenhilfe gewährt, umfasst diese nicht die Kosten für den DNA-Test.

Wie ist zu handeln, wenn sich die Mutter weigert, einer Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen?

Verweigert die Mutter eine Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft, da sie Zweifel an der biologischen Abstammung des Kindes hat oder dem Vater die ihm zustehenden Rechte verweigern und die sich aus der Vaterschaft ergebenden Pflichten gegenüber dem Kind nicht in Anspruch nehmen möchte, möchte, hat der biologische Vater die Möglichkeit mittels Antrag die Vaterschaft gerichtlich feststellen zu lassen.

Voraussetzung für die Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht ist, dass die Vaterschaft nachgewiesen wird. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch einen DNA-Test. Dabei wird die Probe des Blutes oder Speichels des Kindes sowie des antragstellenden Vaters genommen und auf genetische Übereinstimmungen untersucht. Das Ergebnis des Testes ist sodann in Erfüllung der Beweispflicht dem erkennenden Gericht vorzulegen.

Die Anerkennung der Vaterschaft begründet nicht automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Wie kann ich handeln, wenn ich die herausfinde, dass ich gar nicht der Vater bin?

Hat der Vater begründete Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft, ist bzw. war jedoch mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes verheiratet oder hat er die Vaterschaft anerkannt, kann er seine rechtlich bestehende Vaterschaft anfechten. Auch in Fällen von Betrug oder Täuschung, kann der Vater die Vaterschaft anfechten.

Es müssen begründete Zweifel bestehen und vorgetragen werden. Die reine Vermutung genügt nicht.

Derartige Zweifel können durch die Vorlage eines DNA-Tests oder den substantiierten Vortrag, dass zum Empfängniszeitpunkt keine sexuelle Beziehung zur Mutter bestand, nachgewiesen werden.

Warum sollte die Vaterschaft angefochten werden, wenn begründete Zweifel an der Vaterschaft bestehen?

Durch die Vaterschaft wird ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen Vater und Kind und somit eine Unterhaltspflicht begründet. Die Unterhaltspflicht besteht bis zum Abschluss der Erstausbildung des Kindes, also auch über die Volljährigkeit hinaus, fort. Die finanzielle Tragweite ist daher enorm. Auch wenn momentan kein Unterhalt geltend gemacht wird, besteht der Anspruch und somit das Risiko, insoweit zu jedweden Zeitpunkt in Anspruch  genommen zu werden.

Außerdem kann durch die Vaterschaftsanfechtung auch Klarheit für das Kind geschaffen werden. Auch wenn es die Konsequenzen mit sich bringt, dass das Kind den Vater verliert, erhält es Gewissheit, dass der biologische Vater ein anderer ist und kann entscheiden, ob es diesen ausfindig und kennenlernen möchte, um eine Kind-Vater-Beziehung aufzubauen oder nicht.

Welches Gericht ist zuständig?

Zuständig für Vaterschaftssachen ist immer das Familiengericht. Ausschließlich örtlich zuständig ist das Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, § 170 Abs. 1 FamFG. Lebt das Kind nicht in Deutschland ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Mutter lebt, § 170 Abs.2 FamFG. Hat auch diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland fällt die Zuständigkeit in den Bezirk des Wohnorts des Vaters, § 170 Abs.2 FamFG. Leben alle Beteilgiten nicht in Deutschland ist das Amtsgericht Berlin Schöneberg zuständig, § 170 Abs. 3 FamFG.