Zugewinnausgleich

Im Rahmen einer Scheidung spielt der Zugewinnausgleich eine tragende Rolle. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs werden die Vermögenswerte beider Ehegatten ermittelt und mögliche während der Ehezeit entstandene Vermögensunterschiede ausgeglichen. Insbesondere bei erheblichen Vermögenswerten ist im Rahmen der Scheidung eine ausführliche Prüfung der Sach- und Rechtslage und eine fachspezifische Beratung unumgänglich, da im schlimmsten Fall existenzbedrohende finanzielle Nachteile entstehen können.

Ich unterstütze Sie nicht nur dabei, Ihre Vermögenswerte in den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang aufzustellen und zu beauskunften, sondern auch, wenn es darum geht den Anspruch auf Zugewinnausgleich zu berechnen und in Ihrem Interesse durchzusetzen.

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Wann kommt für mich ein Anspruch auf Zugewinnausgleich in Betracht?

Um einen Anspruch auf Zugewinnausgleich begründen zu können, müssen die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Das ist immer dann der Fall, wenn die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen haben, welcher eine anderweitige Regelung über den Güterstand enthält, § 1363 BGB.

Was unterliegt alles dem Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich findet unabhängig von der Art des Vermögens statt. Er umfasst finanzielle Vermögenswerte wie Geld, Immobilien, und Investitionen als auch Vermögensgegenstände wie Unternehmen(-santeile), Kunstwerke oder Schmuck.

Wozu gibt es den Zugewinnausgleich?

Der Zugewinnausgleich dient dazu, das während der Ehezeit erwirtschaftete Vermögen gerecht zwischen den Ehepartnern aufzuteilen. Dadurch wird sichergestellt, dass derjenige, der während der Ehezeit mehr Vermögen erwirtschaftet, einen angemessenen Ausgleich an den anderen Ehegatten zu leisten hat.

Durch den Zugewinnausgleich wird der wirtschaftlich schwächere Ehepartner vor finanziellen Nachteilen bei der Trennung und Scheidung geschützt. Es wird sichergestellt, dass nach der Trennung eine unangemessen Benachteiligung ausgeschlossen ist und ein angemessener Ausgleich erfolgt.

Außerdem wird durch den Zugewinnausgleich ein Anreiz zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit geschaffen. Die Ehepartner sollen so ermutigt werden, während der Ehezeit gemeinsam Vermögen aufzubauen, da der erwirtschaftete Zugewinn am Ende der Ehe gerecht verteilt wird.

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet?

Um den Zugewinnausgleich berechnen zu können, ist genaue Kenntnis über die Vermögenswerte beider Ehegatten erforderlich. Maßgebliche Stichtage für die Bemessung der Vermögenswerte eines jeden Ehegatten sind der Tag der standesamtlichen Heirat (Anfangsvermögen, 1374 BGB), der Tag der Trennung der Eheleute und der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags an den nicht antragstellenden Ehepartner (Endvermögen, § 1375 BGB).